Der Ältestenrat entschied am 06.07.2026, dass die Wahl für den Fachschaftsrat Informatik ungültig ist und nach der zum Zeitpunkt der Neuwahl geltenden Fachschaftsrahmensatzung und unter Berücksichtigung der eingeschriebenen Promotionsstudierenden zu wiederholen ist.
In den vom 09.–11.06.2026 stattgefundenen Fachschaftsratswahlen wurden zwei wesentliche Bestimmungen des Wahlverfahrens verletzt:
a. Es wurde nach einem Modus abgestimmt, der nicht
mit der gültigen Fachschaftsrahmensatzung vereinbar ist.
b. Eingeschriebene Promotionsstudierende konnten nicht an der Wahl teilnehmen.
Eingeschriebene Promotionsstudierende sind Studierende des jeweiligen Studienfachs im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 der Fachschaftsrahmensatzung vom 05.11.2020.
§ 40 Abs. 2 S. 2 der Wahlordnung für die Wahl zum Studierendenparlament der Universität des Saarlandes vom 23.05.2023 findet auf Fachschaftsratswahlen keine analoge Anwendung.
Die Promovierendenvertretung ist kein Organ der Studierendenschaft, kann jedoch von diesen das Recht zur Stellungnahme eingeräumt bekommen.
