Der Ältestenrat entschied am 06.07.2026, dass die Wahl für den Fachschaftsrat Informatik ungültig ist und nach der zum Zeitpunkt der Neuwahl geltenden Fachschaftsrahmensatzung und unter Berücksichtigung der eingeschriebenen Promotionsstudierenden zu wiederholen ist. In den vom 09.–11.06.2026 stattgefundenen Fachschaftsratswahlen wurden zwei wesentliche Bestimmungen des Wahlverfahrens verletzt:a. Es wurde nach einem Modus abgestimmt, der nichtmit der gültigen… BESCHLUSS DES 71. ÄLTESTENRATES weiterlesen
